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Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Kniepkamp Delmenhorst

Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. So hat der Beschuldigte im ‚normalen Strafprozess'" ein Aussageverweigerungsrecht. Er darf dadurch keinen Nachteil erfahren. Im Steuerrecht ist dies anders. Auch im Steuerstrafrecht hat der Beschuldigte zwar das Recht, die Aussage zu verweigern. Nach der Abgabenordnung ist er jedoch im parallel durchgeführten Veranlagungsverfahren - hier geht es um die Steuerfestsetzung - zur Mitwirkung verpflichtet. Bei der Lösung dieser Konfliktlage steht die Kanzlei gerne beratend zur Seite.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen massiv zugenommen. Dies ist hauptsächlich auf den zunehmenden Einsatz von Computertechnik und die, vor allem auf Ebene der Europäischen Union, verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden zurückzuführen. Am Ende wurde dadurch eine erfolgreichere strafrechtliche Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden eingeleitet.

Bei der drohenden Entdeckung einer Steuerstraftat, beispielsweise durch Betriebsprüfungen, Erbschaften oder Gesellschafterstreitigkeiten, werden mit dem Mandanten die Möglichkeiten der Straflosigkeit durch die Selbstanzeige eruiert.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei bildet die Spezialisierung in Steuerbußgeldsachen.

Neben der Betreuung der Mandanten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht werden diese auch in anderen Bereichen beraten:

  • Steuerbußgeld
  • Steuerstrafsachen
  • Steuerhinterziehung
  • Selbstanzeige
  • Steuererklärung
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Finanzbehörde